Menschen mit Schwerbehinderung können Nachteilsausgleiche bekommen. Dazu zählen zum Beispiel günstigere Eintrittspreise, kostenlose Fahrt mit Bus (CVAG (Chemnitzer Verkehrs-AG)) und Bahn (Deutsche Bahn), mehr Urlaubstage oder Vorteile bei der Steuer. Wir geben Ihnen in unserer Reihe “Faktencheck zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Job” jede Woche Hinweise zu den angeblichen “Sonderrechten”. Heute folgt nun die letzte Information zum Thema Rente:
Schwerbehinderte gehen früher in die gesetzliche Rente.
Sie müssen es nicht, können es aber. Versicherte mit Schwerbehinderung können zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze in Rente gehen. Damit können sie ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen, mit Abschlägen bis fünf Jahre früher. Abschläge mindern die Rente allerdings teils deutlich.
Haben sie mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, steht ihnen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu (Voraussetzung ist hier allerdings ein Grad der Behinderung von 50).
Das support-Team informiert und berät Unternehmen ostenfrei bezüglich der Beschäftigung (schwer)behinderter Arbeitnehmer und gibt Empfehlungen für die mögliche Eingliederung.
Haben auch Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Teams in Chemnitz, Leipzig, Dresden.