Men­schen mit Schwer­be­hin­de­rung kön­nen Nach­teils­aus­glei­che bekom­men. Dazu zäh­len zum Bei­spiel güns­ti­ge­re Ein­tritts­prei­se, kos­ten­lo­se Fahrt mit Bus (CVAG (Chem­nit­zer Ver­kehrs-AG)) und Bahn (Deut­sche Bahn), mehr Urlaubs­ta­ge oder Vor­tei­le bei der Steu­er. Wir geben Ihnen in unse­rer Rei­he “Fak­ten­check zur Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung im Job” jede Woche Hin­wei­se zu den angeb­li­chen “Son­der­rech­ten”. Heu­te folgt nun die letz­te Infor­ma­ti­on zum The­ma Rente:

Schwer­be­hin­der­te gehen frü­her in die gesetz­li­che Rente.

Sie müs­sen es nicht, kön­nen es aber. Ver­si­cher­te mit Schwerbehin­derung kön­nen zwei Jah­re vor der all­ge­mei­nen Regel­alters­grenze in Ren­te gehen. Damit kön­nen sie ohne Abschlä­ge zwei Jah­re frü­her in Ren­te gehen, mit Abschlä­gen bis fünf Jah­re frü­her. Abschlä­ge min­dern die Ren­te aller­dings teils deutlich.

Haben sie min­des­tens 35 Jah­re in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­ge­zahlt, steht ihnen die Alters­ren­te für schwer­be­hin­der­te Men­schen zu (Vor­aus­set­zung ist hier aller­dings ein Grad der Behin­derung von 50).

Das support-Team infor­miert und berät Unter­neh­men osten­frei bezüg­lich der Beschäf­ti­gung (schwer)behinderter Arbeit­neh­mer und gibt Emp­feh­lun­gen für die mög­li­che Eingliederung.

Haben auch Sie Fra­gen? Neh­men Sie Kon­takt zu unse­ren Teams in Chem­nitz, Leip­zig, Dresden.