support unterstützt im Auftrag des KSV Kommunaler Sozialverband Sachsen Unternehmen bezüglich der Beschäftigung (schwer)behinderter Arbeitnehmer und gibt Empfehlungen für die mögliche Eingliederung und Weiterbeschäftigung. Mit ihrer über 10-jährigen Erfahrung und dem umfangreichen Know-how in der Beratung und Betreuung von Unternehmen verfügen die support-Mitarbeiter über ein Netzwerk zur qualifizierten Unterstützung der Arbeitgeber.
Lesen Sie heute die nächste Info aus unserer Reihe “Faktencheck zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Job”.
Schwerbehinderte werden bei Fortbildungsmaßnahmen bevorzugt?
Nicht unbedingt!
Laut Gesetz müssen Arbeitgeber gesundheitlich eingeschränkten Mitarbeitern eine Beschäftigung bieten, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll einsetzen und weiterentwickeln können. Das Schwerbehindertenrecht will zur nachhaltigen Sicherung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen auch deren berufliche Weiterbildung fördern. Dazu gehört auch, Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte bei betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen in besonderem Maße zu berücksichtigen. Zusätzlich gibt es auch Möglichkeiten der finanziellen Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Kurze Info: Mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 gelten Arbeitnehmer im engsten Sinne nicht als schwerbehindert. Arbeitsrechtlich haben sie aber die Möglichkeit, sich mit Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen.
Bei auftretenden Fragen ist support als erste Anlaufstelle zur Beratung zum Thema Beschäftigung (schwer)behinderter Arbeitnehmer für Sie da. Wir unterstützen Arbeitgeber im ganzen Freistaat Sachsen kostenfrei! Kontaktieren Sie uns.