Menschen mit Schwerbehinderung können Nachteilsausgleiche bekommen. Dazu zählen zum Beispiel günstigere Eintrittspreise, mehr Urlaubstage oder Vorteile bei der Steuer. Wir geben Ihnen in unserer Reihe “Faktencheck zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Job” jede Woche Hinweise zu den angeblichen “Sonderrechten”.
Ein Schwerbehinderter bekommt IMMER eine Woche mehr Urlaub. FALSCH!
Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder mehr) haben bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche gesetzlichen Anspruch auf Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Gibt es tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregeln, die einen längeren Zusatzurlaub vorsehen, gelten diese.
Wenn aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung die Arbeitswoche weniger als fünf Tage beträgt, ist der Zusatzurlaub nur anteilig zu gewähren. Bei der Vier-Tage-Woche verringert er sich entsprechend auf vier Arbeitstage, bei der Sechs-Tage-Woche erhöht sich der Zusatzurlaub auf sechs Arbeitstage.
Das support-Team informiert und berät Unternehmen kostenfrei zur Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderung.