Da viele Arbeitgeber unkonkrete Vorstellungen vom Berufsalltag mit Schwerbehinderten haben, prüfen wir für Sie angebliche “Sonderrechte” in unserer Reihe “Faktencheck zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Job”.
“Ein Schwerbehinderter hat das Recht auf einen Teilzeit-Job.” Die Wahrheit ist: Nicht unbedingt.
Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Arbeitnehmer haben gegenüber dem Arbeitgeber nur einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art oder der Schwere der Behinderung notwendig ist. Betroffene sollen künftig am Arbeitsleben teilhaben, aber ihre Gesundheit nicht weiter belasten. Arbeitgeber sollen laut Gesetz die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen fördern. Ein Antrag auf Teilzeit ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen. Es ist z.B. auch möglich, die Verringerung der Arbeitszeit nur befristet zu beantragen.
Bei auftretenden Fragen ist support als erste Anlaufstelle zur Beratung zum Thema Beschäftigung (schwer)behinderter Arbeitnehmer für Sie da. Wir unterstützen Arbeitgeber in ganz Sachsen kostenfrei! Kontaktieren Sie uns.