In Sachsen ist support – Arbeitgeberberatung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – bei Fragen rund um Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Auftrag des KSV Kommunaler Sozialverband Sachsen zuständig. Die support-Mitarbeiter informieren, beraten und unterstützen kostenfrei, z. B. bei Fragen, wie Arbeitgeber Förderungen beantragen können oder wie die Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen behindertengerecht erfolgt.
Heute erhalten Sie die nächste Info aus unserer Reihe “Faktencheck zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Job”.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Schwerbehinderte einzustellen. ⇒ Nicht unbedingt!
Insbesondere große und mittlere Unternehmen haben sogar selbst ein Interesse daran, Schwerbehinderte zu beschäftigen.
Private als auch öffentliche Arbeitgeber mit 20 oder mehr Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent (Mindestquote) der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen.
Diese beläuft sich auf 140 bis 360 Euro pro Monat und pro unbesetztem Arbeitsplatz.
Sachsen gehört immer noch bundesweit zu den Schlusslichtern bei dieser Beschäftigungsquote. Nur 4,1 Prozent aller Beschäftigten sind schwerbehinderte Menschen (private Arbeitgeber: 3,5 Prozent, öffentliche Arbeitgeber: 6,0 Prozent)*.