Teil­ha­be­stär­kung für Men­schen mit Behin­de­rung durch bun­des­ein­heit­li­che Bera­tungs­stel­len für Arbeitgeber

Mit Beginn des neu­en Jah­res 2022 schreibt der Gesetz­ge­ber jetzt mit dem neu­en § 185a SGB IX „Ein­heit­li­che Ansprech­stel­len für Arbeit­ge­ber“ ver­pflich­tend bun­des­wei­te Bera­tungs­an­ge­bo­te für Unter­neh­men vor, um die Beschäf­ti­gungs­si­tua­ti­on von Men­schen mit Behin­de­rung zu ver­bes­sern. Die­se Bera­tungs­stel­len soll­ten zum 1. Janu­ar 2022 ihre Arbeit auf­neh­men, zum Bei­spiel bei ört­li­chen Inte­gra­ti­ons­fach­diens­ten. Der Gesetz­ge­ber hat die­sen Weg gewählt, da Men­schen mit Behin­de­rung in der heu­ti­gen Arbeits­welt noch immer benach­tei­ligt sind. Obwohl sie im Durch­schnitt bes­ser qua­li­fi­ziert sind als Arbeits­lo­se ohne Behin­de­rung, ist ihre Arbeits­lo­sen­quo­te hoch.

Sach­sen nimmt hier­bei eine Vor­rei­ter­rol­le ein. Das ent­spre­chen­de Ange­bot gibt es in Form des Bera­tungs­diens­tes support – Arbeit­ge­ber­be­ra­tung zur Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung – des Kom­mu­na­len Sozi­al­ver­ban­des Sach­sen bereits seit über 10 Jahren.

Foto/Quelle: Daniel Schlesinger an seinem Arbeitsplatz. FläktGroup Wurzen GmbH

Foto/Quelle: Dani­el Schle­sin­ger an sei­nem Arbeits­platz. Fläkt­Group Wur­zen GmbH

Arbeit­ge­ber, die Men­schen mit Behin­de­rung beschäf­ti­gen oder ein­stel­len wol­len, haben vie­le Fra­gen und sind oft unsi­cher. Ist der ange­bo­te­ne Arbeits­platz behin­der­ten­ge­recht? Was muss man recht­lich beach­ten? – sind nur eini­ge von zahl­rei­chen Fra­gen. Um den Unter­neh­men dabei unter die Arme zu grei­fen, las­sen die Inte­gra­ti­ons- bzw. Inklu­si­ons­äm­ter in allen Bun­des­län­dern trä­ge­run­ab­hän­gi­ge ein­heit­li­che Ansprech­stel­len für Arbeit­ge­ber nach dem § 185a SGB IX einrichten.

Ein­heit­li­che Ansprech­stel­len für Arbeit­ge­ber infor­mie­ren, bera­ten und unter­stüt­zen Arbeit­ge­ber bei der Aus­bil­dung, Ein­stel­lung und Beschäf­ti­gung von schwer­be­hin­der­ten Men­schen und wer­den als beglei­ten­de Hil­fe im Arbeits­le­ben aus Mit­teln der Aus­gleichs­ab­ga­be finanziert.

Sie haben die Aufgabe,

  • 1. Arbeit­ge­ber anzu­spre­chen und die­se für die Aus­bil­dung, Ein­stel­lung und Beschäf­ti­gung von schwer­be­hin­der­ten Men­schen zu sensibilisieren,
  • 2. Arbeit­ge­bern als trä­ge­run­ab­hän­gi­ger Lot­se bei Fra­gen zur Aus­bil­dung, Ein­stel­lung, Berufs­be­glei­tung und Beschäf­ti­gungs­si­che­rung von schwer­be­hin­der­ten Men­schen zur Ver­fü­gung zu ste­hen und
  • 3. Arbeit­ge­ber bei der Stel­lung von Anträ­gen bei den zustän­di­gen Leis­tungs­trä­gern zu unterstützen.

Unter­neh­men mit 20 oder mehr Mit­ar­bei­tern sind sogar gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, min­des­tens fünf Pro­zent der Arbeits­plät­ze mit schwer­be­hin­der­ten oder ihnen gleich­ge­stell­ten Men­schen zu beset­zen. Erfül­len sie die­se Pflicht nicht, müs­sen sie eine soge­nann­te Aus­gleichs­ab­ga­be zah­len. Die Aus­gleichs­ab­ga­be wird nicht pau­schal erho­ben, son­dern ist gestaf­felt. Für die soge­nann­ten Null-Beschäf­ti­ger, also Unter­neh­men, die trotz Beschäf­ti­gungs­pflicht kei­ne schwer­be­hin­der­ten Men­schen beschäf­ti­gen, soll künf­tig auch eine höhe­re Abga­be erho­ben werden.

Gera­de im Hin­blick auf den wei­ter­hin bestehen­den Fach­kräf­te­man­gel ist es erfor­der­lich, Arbeit­ge­ber stär­ker auf das Poten­zi­al von Men­schen mit Behin­de­rung auf­merk­sam zu machen. Damit Inklu­si­on gelingt, benö­ti­gen sie ent­spre­chen­de Infor­ma­tio­nen sowie Hilfs-/Un­ter­stüt­zungs­an­ge­bo­te. Häu­fig sind sie unzu­rei­chend über die Mög­lich­kei­ten der Unter­stüt­zung bei der Arbeits­platz­aus­stat­tung infor­miert und hegen teil­wei­se auch immer noch Vor­ur­tei­le. Nur knapp 60 Pro­zent aller Unter­neh­men mit Erfah­rung in der Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung geben an, aus­rei­chend über behin­der­ten­ge­rech­te Arbeits­ge­stal­tung wie zum Bei­spiel Hilfs­mit­tel infor­miert zu sein. Ledig­lich 45 Pro­zent die­ser Unter­neh­men ver­fü­gen über aus­rei­chen­de Infor­ma­tio­nen zur Rekru­tie­rung von neu­en Mit­ar­bei­tern mit Behin­de­rung. (Quel­le: Umfra­ge des Insti­tuts der deut­schen Wirt­schaft aus dem Jahr 2019).

Genau in die­sen The­men ist support mit sei­nem sach­sen­wei­ten Team seit Jah­ren trä­ge­run­ab­hän­gi­ge Bera­tungs­stel­le, um die Teil­ha­be von Men­schen mit Behin­de­rung zu stärken.

support – die Arbeit­ge­ber­be­ra­tung zur Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung – küm­mert sich im Auf­trag des KSV Kom­mu­na­ler Sozi­al­ver­band Sach­sen in den Unter­neh­men um die The­men Aus­bil­dung, Ein­stel­lung und Beschäf­ti­gung schwer­be­hin­der­ter Men­schen. Die support-Mit­ar­bei­ter infor­mie­ren, bera­ten und unter­stüt­zen, etwa bei Fra­gen der För­de­run­gen, Hilfs­mit­tel­be­schaf­fung und Arbeits­platz­ge­stal­tung. Auch bei der Antrags­stel­lung bei den zustän­di­gen Leis­tungs­trä­gern sind die Bera­ter behilf­lich. Die Arbeit­ge­ber ste­hen dabei mit ihren Bedürf­nis­sen im Mit­tel­punkt die­ses kos­ten­frei­en Angebots.

Die über 10-jäh­ri­ge Erfah­rung, das umfang­rei­che Know-how der Teams in Chem­nitz, Dres­den und Leip­zig und ein qua­li­fi­zier­tes gro­ßes Part­ner­netz­werk ste­hen allen säch­si­schen Arbeit­ge­bern zur Verfügung.

Auch die Fläkt­Group Wur­zen GmbH (Land­kreis Leip­zig) nahm die Hil­fe von support in Anspruch. Ein Mit­ar­bei­ter, der vor über zehn Jah­ren sei­nen Beruf als Elek­tri­ker in dem Unter­neh­men begann, wur­de durch einen schwe­ren Auto­un­fall aus dem Arbeits­le­ben geris­sen. Wäh­rend sich der jun­ge Mann ins Leben zurück­kämpf­te, mobi­li­sier­te auch sein Arbeit­ge­ber Kräf­te, um alle Bedin­gun­gen zu schaf­fen, ihn als qua­li­fi­zier­te Fach­kraft zu halten.

Gro­ße Her­aus­for­de­run­gen galt es zu meis­tern, die das Unter­neh­men jedoch „Hand in Hand“ mit der support-Mit­ar­bei­te­rin in Leip­zig und dem Inte­gra­ti­ons­amt erfolg­reich umsetz­te. Die­se Initia­ti­ve ebne­te dem nun im Roll­stuhl sit­zen­den Mit­ar­bei­ter den Weg zurück ins Arbeitsleben.

Ein Pra­xis­bei­spiel, das Mut macht und Vor­bild für vie­le Unter­neh­men beim The­ma Inklu­si­on sein sollte!

„In vie­len Fir­men gibt es noch zahl­rei­che Hür­den zu über­win­den, um die Inklu­si­on vor­an­zu­trei­ben“, weiß Clau­dia Teu­chert, support-Bera­te­rin in Leip­zig. „Es gibt aber star­ke Part­ner, wie uns, die Arbeit­ge­ber in allen Belan­gen zum The­ma Men­schen mit Behin­de­run­gen in den Unter­neh­men unter­stüt­zen und über fun­dier­tes Fach­wis­sen verfügen.“

Sta­tis­tik der Bun­des­agen­tur für Arbeit – Quel­le: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Menschen-mit-Behinderungen/generische-Publikation/Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf?__blob=publicationFile&v=9
 
§ 185a SGB IX – Quel­le: https://datenbank.nwb.de/Dokument/664699_185a/