Mit Beginn des neuen Jahres 2022 müssen Beratungsangebote jetzt bundesweit für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sachsen hat hierbei eine Vorreiterrolle – das entsprechende Angebot gibt es mit support bereits seit über 10 Jahren.
Menschen mit Behinderung werden in der Arbeitswelt leider noch immer benachteiligt. Obwohl sie im Durchschnitt besser qualifiziert sind als Arbeitslose ohne Behinderungen, ist ihre Arbeitslosenquote hoch. Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen.
Gerade im Hinblick auf den weiterhin bestehenden Fachkräftemangel müssen Arbeitgeber auf das Potenzial von Menschen mit Behinderungen aufmerksam gemacht werden. Ihnen müssen gleichzeitig entsprechende Informationen sowie Hilfs-/Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden, da sie häufig unzureichend über die Möglichkeiten informiert sind und teilweise auch noch immer Vorurteile hegen.
In Sachsen ist support – Arbeitgeberberatung zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – bei Fragen rund um Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Auftrag des KSV Kommunaler Sozialverband Sachsen zuständig. Die support-Mitarbeiter informieren, beraten und unterstützen kostenfrei, etwa bei Fragen, wie Arbeitgeber Förderungen beantragen können oder welche Hilfsmittel zur Arbeitsplatzgestaltung notwendig sind.