Mit Beginn des neu­en Jah­res 2022 müs­sen Bera­tungs­an­ge­bo­te jetzt bun­des­weit für Unter­neh­men zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, um die Beschäf­ti­gungs­si­tua­ti­on von Men­schen mit Behin­de­run­gen zu ver­bes­sern. Sach­sen hat hier­bei eine Vor­rei­ter­rol­le – das ent­spre­chen­de Ange­bot gibt es mit support bereits seit über 10 Jahren.

Men­schen mit Behin­de­rung wer­den in der Arbeits­welt lei­der noch immer benach­tei­ligt. Obwohl sie im Durch­schnitt bes­ser qua­li­fi­ziert sind als Arbeits­lo­se ohne Behin­de­run­gen, ist ihre Arbeits­lo­sen­quo­te hoch. Unter­neh­men mit 20 oder mehr Mit­ar­bei­tern sind gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, min­des­tens fünf Pro­zent der Arbeits­plät­ze mit schwer­be­hin­der­ten Men­schen zu beset­zen. Erfül­len sie die­se Pflicht nicht, müs­sen sie eine soge­nann­te Aus­gleichs­ab­ga­be zahlen.

Gera­de im Hin­blick auf den wei­ter­hin bestehen­den Fach­kräf­te­man­gel müs­sen Arbeit­ge­ber auf das Poten­zi­al von Men­schen mit Behin­de­run­gen auf­merk­sam gemacht wer­den. Ihnen müs­sen gleich­zei­tig ent­spre­chen­de Infor­ma­tio­nen sowie Hilfs-/Un­ter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten ange­bo­ten wer­den, da sie häu­fig unzu­rei­chend über die Mög­lich­kei­ten infor­miert sind und teil­wei­se auch noch immer Vor­ur­tei­le hegen.

In Sach­sen ist support – Arbeit­ge­ber­be­ra­tung zur Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung – bei Fra­gen rund um Aus­bil­dung, Ein­stel­lung und Beschäf­ti­gung schwer­be­hin­der­ter Men­schen im Auf­trag des KSV Kom­mu­na­ler Sozi­al­ver­band Sach­sen zustän­dig. Die support-Mit­ar­bei­ter infor­mie­ren, bera­ten und unter­stüt­zen kos­ten­frei, etwa bei Fra­gen, wie Arbeit­ge­ber För­de­run­gen bean­tra­gen kön­nen oder wel­che Hilfs­mit­tel zur Arbeits­platz­ge­stal­tung not­wen­dig sind.