Private und öffentliche Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte einzustellen. Dies muss der zuständigen Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. März 2023 angezeigt werden.
Wird die Beschäftigungsquote nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber eine Ausgleichabgabe an das Integrationsamt zahlen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe beläuft sich auf 140 bis 360 Euro pro Monat und für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz.
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