support unter­stützt im Auf­trag des KSV Kom­mu­na­ler Sozi­al­ver­band Sach­sen Unter­neh­men bezüg­lich der Beschäf­ti­gung (schwer)behinderter Arbeit­neh­mer und gibt Emp­feh­lun­gen für die mög­li­che Ein­glie­de­rung und Wei­ter­be­schäf­ti­gung. Mit ihrer über 10-jäh­ri­gen Erfah­rung und dem umfang­rei­chen Know-how in der Bera­tung und Betreu­ung von Unter­neh­men ver­fü­gen die support-Mit­ar­bei­ter über ein Netz­werk zur qua­li­fi­zier­ten Unter­stüt­zung der Arbeitgeber.

Lesen Sie die nächs­te Info aus unse­rer Rei­he “Fak­ten­check zur Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung im Job”.

“Wenn sich ein Schwer­be­hin­der­ter auf eine Stel­le bewirbt, wird er bevorzugt.”

Falsch!

Schwer­be­hin­der­te Bewerber*innen haben bei der Ein­stel­lung Vor­rang vor gesetz­lich nicht bevor­rech­tig­ten Bewerber*innen mit im Wesent­li­chen glei­cher Eig­nung, Befä­hi­gung und fach­li­cher Leistung.

Ein Unter­neh­men muss den Bewer­ber zum Vor­stel­lungs­ge­spräch ein­la­den, wenn er in sei­nen Unter­la­gen die Schwer­be­hin­de­rung angibt. Öffent­li­che Arbeit­ge­ber sind sogar gesetz­lich zu einer Ein­la­dung ver­pflich­tet. Unter­neh­men sind auch bei jeder Ein­stel­lung ange­hal­ten, zu prü­fen, ob freie Arbeits­plät­ze mit schwer­be­hin­der­ten Men­schen besetzt wer­den kön­nen. Wird dar­auf ver­zich­tet, kann der Betriebs­rat die Zustim­mung zur Ein­stel­lung verweigern.

Aller­dings muss ein Schwer­be­hin­der­ter nicht bevor­zugt ein­ge­stellt wer­den. Er soll­te den gewünsch­ten Anfor­de­run­gen ent­spre­chen und in der Eig­nung ver­gleich­bar sein. Eine Ableh­nung muss ihm mit­ge­teilt wer­den. Ande­ren­falls steht der Aspekt der Benach­tei­li­gung im Raum und es könn­ten sogar erheb­li­che Scha­den­er­satz­for­de­run­gen auf das Unter­neh­men zukommen.

Arbeit­ge­ber, die sich zur Beschäf­ti­gung von Arbeit­neh­mern mit Behin­de­rung infor­mie­ren möch­ten, fin­den bei support schnel­le Unter­stüt­zung. Schau­en Sie sich unse­re zehn guten Grün­de für die Zusam­men­ar­beit von Arbeit­ge­bern mit support an.