support unterstützt im Auftrag des KSV Kommunaler Sozialverband Sachsen Unternehmen bezüglich der Beschäftigung (schwer)behinderter Arbeitnehmer und gibt Empfehlungen für die mögliche Eingliederung und Weiterbeschäftigung. Mit ihrer über 10-jährigen Erfahrung und dem umfangreichen Know-how in der Beratung und Betreuung von Unternehmen verfügen die support-Mitarbeiter über ein Netzwerk zur qualifizierten Unterstützung der Arbeitgeber.
Lesen Sie die nächste Info aus unserer Reihe “Faktencheck zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Job”.
“Wenn sich ein Schwerbehinderter auf eine Stelle bewirbt, wird er bevorzugt.”
Falsch!
Schwerbehinderte Bewerber*innen haben bei der Einstellung Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber*innen mit im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Ein Unternehmen muss den Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn er in seinen Unterlagen die Schwerbehinderung angibt. Öffentliche Arbeitgeber sind sogar gesetzlich zu einer Einladung verpflichtet. Unternehmen sind auch bei jeder Einstellung angehalten, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Wird darauf verzichtet, kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung verweigern.
Allerdings muss ein Schwerbehinderter nicht bevorzugt eingestellt werden. Er sollte den gewünschten Anforderungen entsprechen und in der Eignung vergleichbar sein. Eine Ablehnung muss ihm mitgeteilt werden. Anderenfalls steht der Aspekt der Benachteiligung im Raum und es könnten sogar erhebliche Schadenersatzforderungen auf das Unternehmen zukommen.
Arbeitgeber, die sich zur Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderung informieren möchten, finden bei support schnelle Unterstützung. Schauen Sie sich unsere zehn guten Gründe für die Zusammenarbeit von Arbeitgebern mit support an.