Logo IntegrationsamtInte­gra­ti­ons­äm­ter haben wesent­li­che Auf­ga­ben bei der Ein­glie­de­rung schwer­be­hin­der­ter Men­schen in das Arbeits­le­ben (§ 185 SGB IX), die ent­spre­chend deren Nei­gun­gen und Fähig­kei­ten dau­er­haft gesi­chert wer­den soll. Sie sind glei­cher­ma­ßen für behin­der­te Men­schen wie auch für Arbeit­ge­ber tätig.

Die Auf­ga­ben des Inte­gra­ti­ons­am­tes als Koope­ra­ti­ons­part­ner von support umfas­sen insbesondere:

  • Beglei­ten­de Hil­fe im Arbeits­le­ben für (schwer)behinderte Menschen
  • Unter­stüt­zung von Arbeit­ge­bern bei der Neu­schaf­fung eines Arbeits- oder Aus­bil­dungs­plat­zes durch inves­ti­ve Zuschüsse
  • Schu­lungs- und Bil­dungs­maß­nah­men für das betrieb­li­che Integrationsteam
  • Durch­füh­rung von Präventionsmaßnahmen

Die Leis­tun­gen des Inte­gra­ti­ons­am­tes stel­len eine indi­vi­du­el­le, auf die beson­de­ren Anfor­de­run­gen des Arbeits­plat­zes abge­stell­te Ergän­zung zu den Leis­tun­gen der Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger dar.

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