Arbeit­ge­bern in Deutsch­land ste­hen “Ein­heit­li­che Ansprech­stel­len für Arbeit­ge­ber (EAA)” zur Sei­te, um die Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung zu erleichtern.

In Sach­sen bie­tet support im Auf­trag des Kom­mu­na­len Sozi­al­ver­ban­des (KSV) seit über 10 Jah­ren Unter­neh­men Unter­stüt­zung bei der Aus­bil­dung, Ein­stel­lung und Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung und besitzt somit eine Vor­rei­ter­rol­le. Mit der lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und dem umfang­rei­chen Know-how in der Bera­tung ver­fü­gen die support-Mit­ar­bei­ter über ein gro­ßes Netz­werk zur qua­li­fi­zier­ten Unter­stüt­zung der Arbeitgeber.

Die Ein­füh­rung wei­te­rer EAA´s in allen Bun­des­län­dern ist ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung Inklusion.

Oft schei­tert die Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Behin­de­rung nicht am Wil­len der Arbeit­ge­ber, son­dern an feh­len­der Erfah­rung oder man­geln­den Kennt­nis­sen über För­der­leis­tun­gen. Die EAA´s sol­len die­se Bar­rie­ren abbau­en und Arbeit­ge­bern dabei hel­fen, die Vor­tei­le der Ein­stel­lung von Men­schen mit Behin­de­rung zu erken­nen und umzu­set­zen. In der teils unüber­sicht­li­chen För­der­land­schaft bera­ten die Mit­ar­bei­ter zu Fra­gen der Beschäf­ti­gungs­pflicht, zum Ein­spar­po­ten­zi­al bei der Aus­gleichs­ab­ga­be sowie zu mög­li­chen Zuschüssen.

Die Bera­tung ist kos­ten­frei – ein Anruf oder eine E‑Mail genü­gen, um support zu erreichen.

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