Über oft verwendete Fachbegriffe informiert Sie unsere Reihe “support-Fachchinesisch – was steckt dahinter?”.
Heute geht es um den noch relativ jungen Begriff Teilhabe.
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist mit der Definition der World Health Organization (WHO) im Jahr 2001 erstmals in Deutschland ins Bewusstsein gerückt. Teilhabe wird als sozialpolitisches Konzept für Integration, Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und Mitwirkung definiert: Teilhabe bedeutet, dazuzugehören statt dabei zu sein. Man hat die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Menschen.
Alte Konzepte von der passiven Fürsorge und Versorgung von Menschen mit Behinderung werden zu deren aktiver Mitbestimmung abgelöst.
Doch bis zu einer vollständigen Verwirklichung von Teilhabe ist es noch ein langer Weg. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat 2014 eine Umfrage durchgeführt, u. a. zur Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung. Weniger als 10 % der Befragten trauen Menschen mit geistiger Behinderung die uneingeschränkte Teilhabe bei Wohnen, Schule, Urlaub und Arbeit zu.
Menschen, die eine Behinderung haben, fallen manchmal etwas mehr auf – sei es durch Hilfsmittel (Rollstuhl, Taststock) oder durch eine andere Körperform/-haltung oder Stimme. Kinder sind oft neugierig. Ihre Fragen und Blicke sind für viele Menschen mit Behinderung in Ordnung – denn Ziel ist es, Kinder zu offenen Menschen zu machen. Sie sollen sehen und erfahren, dass die Gesellschaft aus vielen unterschiedlichen Menschen besteht.
Wie gelungene Teilhabe am Arbeitsleben funktionieren kann, sehen Sie in unseren Referenzen.
Das support-Team unterstützt Sie kostenfrei und fungiert als zentrale Anlaufstelle zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.