Unsere neue Reihe “support-Fachchinesisch – was steckt dahinter?” erklärt Ihnen häufig verwendete Fachbegriffe.
Was bedeutet eigentlich Gleichstellung?
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 gelten Arbeitnehmer im engsten Sinne nicht als schwerbehindert. Arbeitsrechtlich haben sie aber die Möglichkeit, sich mit Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen. Denn häufig fällt es ihnen ebenso schwer, einen Job zu finden oder ihren Arbeitsplatz langfristig zu behalten. Es kann auch vorkommen, dass sie die Gleichstellung zur Erlangung eines neuen, geeigneten Arbeitsplatzes benötigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man durch die Bundesagentur für Arbeit gleichgestellt werden. Eine Gleichstellung ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft: Der Grad der Behinderung beträgt weniger als 50, aber mindestens 30. Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Arbeitsplatz ist rechtmäßig in Deutschland. Den Antrag auf Gleichstellung müssen Arbeitnehmer bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit stellen.
Mit der Gleichstellung erhalten Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für sie folgende Nachteilsausgleiche: der besondere Kündigungsschutz, die Freistellung von Mehrarbeit und die bedarfsorientierte Betreuung durch spezifische Fachdienste. Unternehmen profitieren, weil Gleichgestellte bei der Behindertenquote mitgezählt werden.
Bestehende individuelle Herausforderungen bezüglich des Einsatzes von Menschen mit Behinderung werden von support gelöst. Eine Kontaktaufnahme ist über Telefon, E‑Mail oder das Kontaktformular auf der support-Website möglich.