Unse­re neue Rei­he “support-Fach­chi­ne­sisch – was steckt dahin­ter?” erklärt Ihnen häu­fig ver­wen­de­te Fachbegriffe.

Was bedeu­tet eigent­lich Gleichstellung?

Mit einem Grad der Behin­de­rung (GdB) von 30 oder 40 gel­ten Arbeit­neh­mer im engs­ten Sin­ne nicht als schwer­be­hin­dert. Arbeits­recht­lich haben sie aber die Mög­lich­keit, sich mit Schwer­be­hin­der­ten gleich­stel­len zu las­sen. Denn häu­fig fällt es ihnen eben­so schwer, einen Job zu fin­den oder ihren Arbeits­platz lang­fris­tig zu behal­ten. Es kann auch vor­kom­men, dass sie die Gleich­stel­lung zur Erlan­gung eines neu­en, geeig­ne­ten Arbeits­plat­zes benötigen.

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann man durch die Bun­des­agen­tur für Arbeit gleich­ge­stellt wer­den. Eine Gleich­stel­lung ist an die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen geknüpft: Der Grad der Behin­de­rung beträgt weni­ger als 50, aber min­des­tens 30. Der Wohn­sitz, gewöhn­li­che Auf­ent­halt oder Arbeits­platz ist recht­mä­ßig in Deutsch­land. Den Antrag auf Gleich­stel­lung müs­sen Arbeit­neh­mer bei ihrer zustän­di­gen Agen­tur für Arbeit stellen.

Mit der Gleich­stel­lung erhal­ten Arbeit­neh­mer grund­sätz­lich den glei­chen Sta­tus wie schwer­be­hin­der­te Men­schen. Damit gel­ten für sie fol­gen­de Nach­teils­aus­glei­che: der beson­de­re Kün­di­gungs­schutz, die Frei­stel­lung von Mehr­ar­beit und die bedarfs­ori­en­tier­te Betreu­ung durch spe­zi­fi­sche Fach­diens­te. Unter­neh­men pro­fi­tie­ren, weil Gleich­ge­stell­te bei der Behin­der­ten­quo­te mit­ge­zählt werden.

Das qua­li­fi­zier­te und erfah­re­ne support-Per­so­nal infor­miert zu nach­ste­hen­den The­men­schwer­punk­ten kostenfrei.

Bestehen­de indi­vi­du­el­le Her­aus­for­de­run­gen bezüg­lich des Ein­sat­zes von Men­schen mit Behin­de­rung wer­den von support gelöst. Eine Kon­takt­auf­nah­me ist über Tele­fon, E‑Mail oder das Kon­takt­for­mu­lar auf der support-Web­site möglich.