support berät Arbeitgeber in ganz Sachsen kostenfrei zu den besonderen Rechten von Menschen mit Schwerbehinderung (GdB von 50 oder höher). Lesen Sie heute die nächste Info aus unserer Reihe “Faktencheck zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Job”.
Schwerbehinderte dürfen keine Überstunde machen. Falsch!
Sie dürfen. Allerdings können sie sich vom Arbeitgeber von der angeordneten Mehrarbeit freistellen lassen. Für die Freistellung von Mehrarbeit genügt, dass das Freistellungsverlangen gegenüber dem Arbeitgeber (möglichst schriftlich) geltend gemacht wird. Eine Begründung ist nicht notwendig.
Unter Mehrarbeit versteht man die Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht.
Der schwerbehinderte Arbeitnehmer soll gegen seinen Willen nicht zusätzlich belastet werden. Kommt der Arbeitgeber der Freistellung nicht nach, können die Beschäftigten die Überstunden verweigern. Bereitschaftsdienst gilt als Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz und ist bei der Bestimmung von Mehrarbeit zu berücksichtigen.
Die support-Mitarbeiter informieren, beraten und unterstützen in den Geschäftsstellen in Chemnitz, Leipzig und Dresden, z. B. bei Fragen, wie Arbeitgeber Förderungen beantragen können oder wie die Ausstattung von Arbeitsplätzen behindertengerecht erfolgt.